schulausfall osnabrück
Informationen über Schulausfälle in Osnabrück werden primär über die offiziellen Websites der Stadt Osnabrück und des Landkreises Osnabrück veröffentlicht. Zusätzlich informieren lokale Radiosender wie NDR 1 Niedersachsen und Osnabrück-Radio sowie die Warn-Apps NINA und KATWARN frühzeitig über witterungsbedingte Schulausfälle. Viele Schulen nutzen zudem eigene Kommunikationskanäle wie E-Mail-Verteiler, Schulportale oder Messenger-Dienste, um Eltern direkt zu benachrichtigen. Die Entscheidung wird in der Regel am Vorabend oder früh morgens zwischen 5 und 6 Uhr getroffen und sofort kommuniziert.
Die Entscheidung über Schulausfälle liegt bei der Stadt Osnabrück für das Stadtgebiet und beim Landkreis Osnabrück für die umliegenden Gemeinden. Diese Behörden bewerten in enger Abstimmung mit dem Deutschen Wetterdienst, der Polizei und den Verkehrsbetrieben die Wetter- und Verkehrslage. Ausschlaggebend ist vor allem die Frage, ob Schülerbeförderung sicher gewährleistet werden kann und ob der Schulweg für Kinder ohne erhebliche Gefährdung möglich ist. Bei extremen Wetterlagen wie Schneechaos, Glatteis oder schweren Unwettern wird vorsorglich ein flächendeckender Schulausfall angeordnet.
Ein offiziell angeordneter Schulausfall in Osnabrück gilt grundsätzlich für alle allgemeinbildenden Schulen, also Grundschulen, weiterführende Schulen und in der Regel auch für Berufsbildende Schulen im betroffenen Gebiet. Bei älteren Schülern und Berufsschülern wird jedoch häufig erwartet, dass diese eigenverantwortlich entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist. Eltern volljähriger Schüler sollten beachten, dass diese selbst beurteilen müssen, ob sie die Schule sicher erreichen können. Wichtig ist, dass trotz Schulausfall in vielen Schulen eine Notbetreuung für Kinder angeboten wird, deren Eltern keine Betreuungsmöglichkeit haben.
Stadt Osnabrück und Landkreis Osnabrück sind zwei unterschiedliche Verwaltungseinheiten, die unabhängig voneinander über Schulausfälle entscheiden. Das Stadtgebiet Osnabrück umfasst nur die kreisfreie Stadt selbst, während der Landkreis die umliegenden Gemeinden und Samtgemeinden wie Wallenhorst, Belm, Georgsmarienhütte oder Bad Iburg einschließt. Die Wetterlage kann regional unterschiedlich sein, sodass durchaus im Landkreis Schulausfall herrschen kann, während in der Stadt Osnabrück Unterricht stattfindet oder umgekehrt. Eltern sollten daher immer prüfen, welche Regelung für ihren spezifischen Wohnort oder Schulstandort gilt.
Bei einem offiziell angeordneten Schulausfall haben Eltern grundsätzlich die Pflicht, eine Betreuung für ihre Kinder sicherzustellen, müssen aber nicht zwingend selbst zu Hause bleiben. Viele Arbeitgeber zeigen in solchen Ausnahmesituationen Verständnis und ermöglichen Homeoffice oder kurzfristige Freistellung, allerdings besteht kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei jüngeren Kindern, für die keine andere Betreuungsmöglichkeit besteht, können Eltern sich auf ihr Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 BGB berufen, sollten dies aber rechtzeitig mit dem Arbeitgeber klären. Wichtig ist, dass viele Schulen trotz Ausfalls eine Notbetreuung anbieten, die Eltern in Notfällen in Anspruch nehmen können.